Allgemeine Geschäftsbedingungen
King of Tech – Inh. Pavel Strelec
C/O WorkBox 125
Eresburgstraße24,
12103 Berlin
E-Mail: info@royalcore.de
Web: www.royalcore.de
USt-ID: [wird nachgereicht]
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Firma King of Tech, Inhaber Pavel Strelec (nachfolgend „Auftragnehmer“), gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), insbesondere im Bereich Reparatur, Wartung und Instandhaltung von Kaffeeequipment wie Kaffeemaschinen, Kaffeemühlen und ähnlicher Technik.
2. Auftragserteilung durch Mitarbeiter
Mit der Kontaktaufnahme – insbesondere telefonisch oder schriftlich – erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich damit einverstanden, dass auch dessen Mitarbeiter oder Beauftragte im Namen des Auftraggebers verbindliche Reparatur- und Servicedienstleistungen beauftragen dürfen. Der Auftraggeber sichert zu, dass diese Personen entsprechend bevollmächtigt sind. Eine spätere Anfechtung wegen fehlender Vollmacht ist ausgeschlossen.
3. Vorbereitungspflichten des Auftraggebers
Vor Beginn der Reparatur- oder Montagedienstleistungen ist der Auftraggeber verpflichtet:
- Die betroffenen Geräte vom Stromnetz zu trennen und die Stromzufuhr eigenständig abzuschalten.
- Den Zugang zu Sicherungen und Anschlüssen zu ermöglichen.
- Die Arbeitsumgebung ordnungsgemäß vorzubereiten:
- Herdanschlussdosen, Wasserleitungen, Abwasserleitungen müssen fest installiert und an der Wand fixiert sein.
- Ein Geruchsverschluss muss fachgerecht verbaut sein.
Für Mängel oder Schäden infolge unzureichender Vorbereitung haftet der Auftragnehmer nicht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge vor Ort abzulehnen, wenn die Arbeitsbedingungen nicht den Sicherheitsanforderungen entsprechen.
4. Annahme verweigerter Geräte
Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich das Recht vor, Geräte nicht anzunehmen oder den Auftrag abzulehnen, wenn diese sich in einem unzumutbaren Zustand befinden, insbesondere bei:
- stark verschmutzten oder unhygienischen Geräten,
- Schädlingsbefall (z. B. Insekten, Nagetiere),
- Gefahr für Gesundheit oder Sicherheit des Personals.
Auch in solchen Fällen kann eine Aufwandspauschale für Anfahrt oder Sichtprüfung berechnet werden.
5. Kostenvoranschläge und Prüfpauschalen
Für die Prüfung defekter Geräte sowie die Erstellung eines Kostenvoranschlags wird eine Prüfpauschale in Höhe von 150 Euro fällig, selbst wenn der Auftraggeber den Auftrag anschließend nicht erteilen möchte. Diese Pauschale deckt Diagnose, Demontage und Aufwand ab (Anfahrt ist nicht inklusive). Die Höhe richtet sich nach Aufwand und wird dem Auftraggeber vorab mitgeteilt oder ist in der Preisliste einsehbar.
6. Terminabsagen / Nichtantreffen
Vereinbarte Termine sind für beide Seiten verbindlich. Sagt der Auftraggeber einen Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher ab oder ist beim vereinbarten Termin nicht erreichbar oder nicht anwesend, wird eine Anfahrtspauschale oder eine Stornogebühr berechnet. Dies gilt auch, wenn:
- Ein Dritter bereits tätig war und der Auftragnehmer nicht mehr benötigt wird,
- Der Auftraggeber es unterlässt, den Termin abzusagen, obwohl er weiß, dass eine andere Firma den Auftrag übernimmt.
Mit der Beauftragung erkennt der Auftraggeber diese Verpflichtung ausdrücklich an.
7. Durchführung, Mehraufwand und Preisanpassung
Der Auftragnehmer behält sich vor, die Reparatur abzubrechen oder eine Preisanpassung vorzunehmen, wenn sich bei der Durchführung unerwarteter Mehraufwand ergibt. In solchen Fällen wird der Auftraggeber vorab informiert; die Fortsetzung der Arbeiten erfolgt nur mit Zustimmung.
8. Fremdeingriffe und Haftungsausschluss
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung, wenn zuvor Dritte oder andere Dienstleister an dem Gerät gearbeitet haben. Manipulationen, nicht dokumentierte Eingriffe oder nicht fachgerechte Vorarbeiten schließen jegliche Haftung und Gewährleistung aus.
9. Sicherheit und Bedienungspflichten
Der Auftraggeber verpflichtet sich, das reparierte Gerät sachgerecht zu bedienen und regelmäßig zu warten. Für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, Missachtung der Bedienungsanleitung oder unterlassene Wartung entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
10. Kommunikation
Die Kommunikation mit dem Auftraggeber erfolgt wahlweise per Telefon, E-Mail oder auf postalischem Weg. Mit Erteilung eines Auftrags erklärt sich der Auftraggeber einverstanden, dass verbindliche Mitteilungen – wie Kostenvoranschläge, Rückfragen, Absprachen und Rechnungen – auch per E-Mail oder telefonisch übermittelt werden.
11. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (sobald gültig). Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren erhoben.
12. Eigentumsvorbehalt
Eingebaute Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Gelieferte Neugeräte dürfen bis zur vollständigen Zahlung weder weiterverkauft noch verpfändet werden.
13. Gewährleistung & Garantie
- Auf alle durch den Auftragnehmer ersetzten Ersatzteile wird eine Garantie von 6 Monaten gewährt.
- Für eine vom Auftragnehmer durchgeführte Generalüberholung eines Geräts gilt ebenfalls eine Garantie von 6 Monaten.
- Bei Neugeräten gelten folgende Garantiefristen:
- 24 Monate für Verbraucher (Privatkunden),
- 12 Monate für Unternehmer (Gewerbekunden).
- Von der Garantie ausgeschlossen sind:
- Schäden durch Dritte (z. B. Fremdfirmen),
- Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, fehlende Wartung oder äußere Einflüsse,
- Verbrauchsteile wie Dichtungen, Filter etc.
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben davon unberührt.
14. Widerrufsrecht & Rückgabe von Neugeräten
- Das gesetzliche Widerrufsrecht beträgt 14 Tage, sofern ein Fernabsatzvertrag vorliegt.
- Nach Ablauf der Widerrufsfrist ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, Neugeräte zurückzunehmen.
- Die Rücknahme kann verweigert werden, wenn:
- das Gerät benutzt wurde,
- Gebrauchsspuren oder Schäden vorhanden sind,
- Verpackung oder Zubehör fehlen.
- Alternativ kann der Auftragnehmer bei Rücknahme einen Wertersatz (Wertminderung, Reinigung) abziehen.
- Rückgaben sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung und auf Kosten des Auftraggebers möglich.
15. Werkuntergang bei wirtschaftlichem Totalschaden
Gibt der Auftraggeber ein Gerät zur Reparatur ab und stellt sich im Verlauf der Arbeiten heraus, dass das Gerät irreparabel oder wirtschaftlich nicht mehr instandsetzbar ist, besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung. Die Prüfkosten bleiben fällig.
16. Lagerung und Rücklieferung
Geräte müssen spätestens 14 Tage nach Mitteilung der Fertigstellung abgeholt oder entgegengenommen werden. Wird innerhalb von 60 Tagen kein Termin zur Rücklieferung oder Abholung vereinbart, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Gerät zur Kostendeckung zu verwerten oder zu entsorgen. Der Auftraggeber erklärt sich mit dieser Regelung ausdrücklich einverstanden.
17. Leistungsverweigerung bei Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer weitere Leistungen für den Auftraggeber bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen verweigern.
18. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Auftrags verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich.
19. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle Streitigkeiten gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist.
20. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine gültige ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn am nächsten kommt.